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AGB`s

 

Cinar Organize

Event- & Veranstaltungsmanagement,

Vertreten durch Herrn Firat Cinar


 

I. Allgemeine Vertragsbestimmungen


1. Sämtliche Leistungen einschließlich der Beratungsleistungen erfolgen aufgrund der folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in der jeweils zum Vertragsabschluss gültigen Fassung.
2. Mit Annahme der ersten Leistung erkennt der Auftraggeber die Gültigkeit unserer Geschäftsbedingungen an.
3. Alle Abschlüsse und Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nur in Ausnahmefällen. Eine Ausnahme ist gegeben, wenn eine Zusatzklausel oder Veränderung des Vertrages während der Veranstaltung durchgeführt werden muss.
 

II. Auftragsmodalitäten


1. Das erste Gespräch mit oberflächlicher Beratung ist kostenlos.
2. Nach dem Beratungsgespräch erstellt Cinar Organize ein schriftliches freibleibendes Angebot mit dem Inhalt des Leistungsumfangs und der Gesamtkosten. Der Auftraggeber kann innerhalb von 14 Tagen nach Zugang des Entwurfs Cinar Organize mit der Durchführung der Organisation der jeweiligen Veranstaltung beauftragen. Nach Beauftragung erhält der Kunde ein Gesamtpreis mit allen Leistungen. Änderungswünsche aufgrund der ersten Detailaufstellung erfolgen einmalig kostenfrei. Weitere Änderungen gem. Punkt III.2.
3. Für Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen ist die getroffene vertragliche Vereinbarung maßgeblich.
 

III. Preise und Zahlungsbedingungen


1. Die von Cinar Organize zu erbringenden Leistungen werden zum Pauschalpreis in Höhe von 15 Prozent brutto ab 1.000 EUR Veranstaltungsvolumen berechnet, bei geringeren Veranstaltungsvolumen erfolgt die Berechnung nach dem unter III.2. genannten Stundensatz und vorab abgestimmten Aufwand. Bei gewünschter Überwachung des Ablaufes, erfolgt die Abrechnung ebenfalls nach Stundensatz.
2. Leistungen durch Änderungswünsche des Auftraggebers oder Zusatzleistungen, welche bei Vertragsschluss nicht voraussehbar waren, werden mit einem Stundensatz von 35,00 EUR brutto berechnet.
3. Ab einem Eventvolumen von 20.000 EUR erfolgt die Überwachung des Ablaufes durch Cinar Organize kostenfrei innerhalb der Rhein-Neckar Metropolregion.
4. Können aufgrund unvorhersehbarer und nicht beeinflussbarer Ereignisse bestimmte Leistungen nicht erbracht werden wie z. B. durch Todesfall, so ist nur der bis dahin angefallene Aufwand der Organisation kostenpflichtig.
5. Die vereinbarten Preise verstehen sich jeweils inkl. Mehrwertsteuer.
6. Zahlungen sind ab Zugang einer Rechnung ohne Abzug sofort fällig, wenn bei Vertragsschluss keine individuelle Zahlungsweise vereinbart worden ist. Sämtliche Zahlungen sind auf das in der Rechnung aufgeführte Konto von Firat Cinar zu leisten oder gegen Beleg in bar.
7. Im Verzugsfalle werden Zinsen gemäß der aktuellen gesetzlichen Bestimmungen berechnet.
8. Bei nicht Zahlung der offenen Posten an Cinar Organize nach Ablauf der Zahlfristen / Mahnfristen werden rechtliche Schritte nicht ausgeschlossen.
9. Der Auftraggeber ist nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen zur Aufrechnung berechtigt.
10. Bei einem unbegründeten Storno eines Auftrages durch den Auftraggeber werden alle bis dahin angefallenen Kosten 1:1 weiterberechnet.
Die Stornogebühren von Cinar Organize betragen bis zu zwölf Wochen vor der Veranstaltung gem. III. 2, mindestens jedoch 750,-€ brutto.
Die Stornogebühren von Cinar Organize betragen bei weniger als zwölf Wochen vor der Veranstaltung Pauschal 1.250,- € brutto.
 

IV. Pflichten


1. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, jede Änderung des Namens, der Anschrift, der Rechtsform oder der Bankverbindung unverzüglich anzuzeigen.
2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Cinar Organize während der Vorbereitung und Durchführung der Feierlichkeit zweckdienliche Auskünfte (z.B. Farbauswahl, Sitzordnung der Gäste) zu erteilen und den Zugang zu Räumlichkeiten zu verschaffen, wenn nicht die Anmietung gesonderter Räumlichkeiten erfolgt. Bei einem Verstoß gegen diese Mitwirkungspflicht ist Cinar Organize vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen, wenn der Auftraggeber seine Mitwirkung endgültig oder nach vorheriger Fristsetzung verweigert.
 

V. Beanstandungen / Mängel


1. Offensichtliche Mängel sind vom Auftraggeber unverzüglich in schriftlicher Form zu rügen.
2. Bei Sachmängeln hat Cinar Organize das Recht zur Nachbesserung. Dies gilt insbesondere bei mangelhaften Einzelleistungen aus dem Gesamtauftragsvolumen. Die Nacherfüllung kann verweigert werden, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. In diesem Fall, und wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist, kann der Auftraggeber mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten.
 

VI. Haftung


1. Cinar Organize hat nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten, ausgenommen bei Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, sowie bei Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten.
2. Cinar Organize haftet in gleicher Weise für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung für Schäden durch den Auftraggeber oder Dritte wie z. B. Gäste des Auftraggebers bzw. Fremdleistungen (siehe AGB´s für die Vermittlung von Fremdleistungen; Absatz 2, § 2.2.) wird nicht übernommen.
 

VII. Eigentumsvorbehalt


1. Cinar Organize behält sich das Eigentum an Sachen bis zur vollständigen Erfüllung der Verbindlichkeiten aus dem Vertragsverhältnis vor, sofern sie vertragsgemäß in das Eigentum des Auftraggebers übergehen sollen wie z. B. Videofilm, Fotos etc.
2. Für alle in Zusammenhang mit der Auftragsbearbeitung überlassenen Unterlagen (Kalkulationen, Angebotsunterlagen) behält sich Cinar Organize die Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen ohne ausdrückliche, schriftliche Zustimmung Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
3. Sollte der Auftrag nicht innerhalb der unter Punkt II. 2.) genannten Frist erteilt werden, behält sich Cinar Organize den Rückerhalt ihrer Unterlagen vor.
 

VIII. Rücktritt


1. Der Rücktritt vom Vertrag ist von beiden Vertragsparteien nur unter Angabe eines wichtigen Grundes möglich. Dieser liegt insbesondere vor, wenn:
a) Trotz Verzuges keine Zahlungen geleistet werden.
b) Vermögensverfall vorliegt oder ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Vertragspartners beantragt oder eröffnet worden ist.
c) Schecks mangels Deckung nicht eingelöst werden können.
d) Trotz schriftlicher Abmahnung schwerwiegende Vertragsverletzungen nicht unterlassen werden.
e) Im Falle des Todes des Auftraggebers.
2. Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück, ist er zum Wertersatz für sämtliche bis dahin erbrachten Leistungen in voller Höhe gem. III. 10. verpflichtet.
 

IX. Sonstiges


1. Die Rechte aus dem Vertrag sind nicht übertragbar.
2. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages wird die Gültigkeit des übrigen Vertragsinhalts nicht berührt.
X. Gerichtsstand
1. Soweit der Auftraggeber Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen ist, ist der Sitz der Agentur Cinar Organize ausschließlicher Gerichtsstand. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
2. Im Übrigen gilt die gesetzliche Regelung.
 

AGB´s für die Vermittlung von Fremdleistungen

VERMITTLUNGSBEDINGUNGEN FÜR FREMDANGEBOTE MIT „FL“ ZEICHEN


Die Regelungen in diesem Abschnitt gelten für die Angebote, bei denen Cinar Organize als Vermittler von Fremdangeboten gekennzeichnet ist.
1. Vertragsschluss, anzuwendendes Recht
1.1. Mit der Anfrage des Kunden und der letztlich schriftlichen Auftragsbestätigung zwischen dem Kunden und Cinar Organize, kommt mit Cinar Organize ein Vermittlungsvertrag zustande.
1.2. Cinar Organize prüft die Verfügbarkeit der gewünschten Leistung und Leistungsträger, nimmt für den Kunden eine Buchung vor und leitet die Buchung weiter an die Dienstleister. Cinar Organize teilt dies dem Kunden schriftlich in Form der Auftragsbestätigung mit. Die Buchungsbestätigung an den Kunden kann vom Vertragspartner der vermittelten Leistung bzw. direkt von Cinar Organize erfolgen.
1.3. Für die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber dem Vertragspartner der vermittelten Leistung gelten ausschließlich die mit diesem getroffenen Vereinbarungen, insbesondere dessen Geschäftsbedingungen.
2. Zahlung, Haftung
2.1. Die Bezahlung erfolgt soweit nicht anders vereinbart direkt an den Vertragspartner der vermittelten Leistung.
2.2. Cinar Organize haftet für die ordnungsgemäße Vermittlungstätigkeit, wie vorstehend ausgeführt, nicht jedoch für die vermittelten Leistungen selbst. Beanstandungen zu den Leistungen müssen mit dem vermittelten Leistungsträger / Dienstleister abgewickelt werden.
3. Fremddienstleistungen
3.1. Bei Fremdleistungen handelt es sich um folgende Bereiche, die im Wesentlichen auch im Auftragsblatt gesondert hingewiesen sind:

  • Location:
    Alle Location sind Fremdobjekte und somit Fremdleistungen.

  • Catering (Teilbereich):
    Die Zubereitung von Speisen jeglicher Art, wie Hauptgang / Vor- und Nachspeisen / Hochzeitstorten etc., werden an einen externen Koch, Partyservice bzw. Konditoren etc. und somit an Dritte übergeben.

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  • Entertainment:
    Der gesamte Bereich Entertainment wird von Dienstleistern als Fremdleistung vermittelt.

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  • Video und Foto:
    Der gesamte Bereich Video und Foto wird von Dienstleistern als Fremdleistung vermittelt.

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